Und was
ist das - Amateurfunk?...
Das "Gesetz
über den Amateurfunk" mit der Verordnung zur
Durchführung
dieses Gesetzes bilden die nationale Rechtsgrundlage für den
Amateurfunk. Im internationalen Rahmen regeln außerdem
Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion den Amateurfunkdienst.
Dies ist notwendig, da mit Amateurfunk nationale wie auch weltweite
Funkverbindungen hergestellt werden können. Der eigene Bau und
der
Betrieb von Amateurfunkstellen darf für technische
Experimente,
betriebliche Versuche und den Verkehr der Funkamateure untereinander
erfolgen. Der Austausch von Nachrichten zu wirtschaftlichen,
politischen oder religiösen Zwecken ist im Amateurfunk aber
nicht
gestattet. Der Amateurfunk wird gelegentlich mit dem CB-Funk
verwechselt. Während der Amateurfunk als
eigenständiger
Funkdienst definiert ist, und in fast allen Ländern der Erde
eingeführt ist, handelt es sich beim sehr viel
eingeschränkteren CB-Funk um eine zum beweglichen Landfunk
gehörende reine Sprechfunkanwendung für kurze
Entfernungen.
Amateurfunk auf Kurzwelle ist ein Völkerverbindendes Hobby.
Schon
mit relativ bescheidenem Antennenaufwand kann im Prinzip jeder Punkt
der Erde erreicht werden. Freilich ist die Erreichbarkeit anderer
Kontinente von den "Ausbreitungsbedingungen" abhängig, die
nicht
immer konstant sind. Es hängt hauptsächlich von der
Sonnenaktivität, dem Erdmagnetfeld und jahreszeitlichen
Schwankungen ab, mit welchen Ländern gerade Funkverkehr auf
Kurzwelle möglich ist. Eine Garantie für das
Zustandekommen
einer Verbindung kann also nicht gegeben werden. Deswegen ist jede
Funkverbindung etwas Besonderes und wird oft mit einer so genannten
QSL-Karte bestätigt. Auf ihr werden die Daten eines
Funkgesprächs dokumentiert. Darüber hinaus sind die
schönsten Exemplare aber auch mehr: Typisch für ein
Land oder
eine Region, Selbstdarstellung des Funkpartners und natürlich
auch
Sammelobjekte.
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